Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele Menschen viele Stunden gemeinsam verbringen. Wir möchten, dass alle gern zur Schule kommen und sich hier sicher und wohl fühlen. Vor allem sollen die Schülerinnen und Schüler vor materiellen und körperlichen Schäden bewahrt werden. Dabei müssen wir Rücksicht nehmen, an-deren helfen und dürfen niemanden durch Worte und Taten verletzen.

Unterrichts- und Betreuungszeiten

Das Betreten des Schulgebäudes ist Schülern nur im Rahmen von Schul- und Hortveranstaltungen gestattet.

Der Unterricht beginnt in der Regel 7:30 Uhr. Frühestens 15 Minuten und spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn finden sich die Schüler in der Schule ein und gehen vom Frühhort in die Klassenzimmer. Der aufsichtsführende Lehrer schließt 3 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Haupteingangstür.

Der Eingang für die Schüler ist der Seiteneingang auf dem Schulhof.

Die Frühhortkiner melden sich im Hort.

Kinder, für die später der Unterricht beginnt, warten auf dem Schulhof und werden zur Pause eingelassen.

Während der Unterrichtszeiten von 7.30 Uhr bis 13.10 Uhr ist Ruhe im Schulhaus.

Die Garderobe wird klassenweise bei den Garderobenleisten abgehängt.

Die Schüler tragen während des Aufenthalts im Schulgebäude Hausschuhe.

Garderobe und Schulsachen der Mitschüler werden als deren Eigentum respektiert.

Fundsachen werden bei einem Lehrer oder dem Hausmeister abgegeben. Diese werden zur Abholung bereitgehalten bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt oder vergeben.

Das Schulgrundstück darf während der Unterrichts- und Hortzeiten nicht verlassen werden. Nur durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten gelten Ausnahmen.

Nach dem Vorklingeln wird sich am Platz auf die nächste Unterrichtsstunde vorbereitet und die benötigten Arbeitsmittel bereit gelegt.

Haben die Kinder Sportunterricht, begeben sie sich nach dem Vorklingeln in die entsprechenden Umkleideräume und werden dort vom Lehrer abgeholt. Im Sportunterricht ist das Tragen von Schmuck und Wertgegenständen nicht erlaubt. Es gelten die Schulsportregeln.

Wenn Musik stattfindet begeben sich die Schüler nach dem Vorklingeln in den Musikraum.

Findet Werken statt warten die Schüler im Klassenraum auf den Fachlehrer.

Am Ende des Unterrichts, spätestens nach Ende der Gruppenbetreuung (GTA/Hort) werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, die Lamellen aufgezogen, die Arbeitsplätze sauber und ordentlich verlassen und das Licht ausgeschaltet.

Nach dem Unterricht, den AGs und GTAs verlassen die Hauskinder das Schulgebäude. Die Hortkinder melden sich bei ihren Erziehern.

Die Hofpausen dienen der Erholung an der frischen Luft zwischen den Unterrichtsstunden und sind deshalb für alle Schüler Pflicht. Sollte eine Hofpause aus Witterungsgründen nicht möglich sein, halten sich die Schüler im Klassenzimmer auf. Der aufsichtsführende Lehrer entscheidet, ob eine Hof- oder Hauspause durchgeführt wird. In den kleinen Pausen wird sich grundsätzlich im Klassenraum aufgehalten.

Das Werfen mit Wurfgeschossen (z. B. Steine, Schneebälle o.ä.) ist verboten. Aus Sicherheitsgründen ist das Anlegen von Rutschbahnen auf dem Schulhof nicht gestattet. Das Fußballspielen ist nur auf dem dafür vorgesehenen Platz oder an die Torwand gestattet.

Wir trennen den Müll. Abfälle sind umweltgerecht in den bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Beim täglichen Miteinander sind wir darauf bedacht, uns fair und rücksichtsvoll zu verhalten.

Wir achten das Eigentum der Schule, unserer Mitschüler und das der Erwachsenen.

Den Anweisungen von Lehrern, Erziehern, dem Hausmeister, den Reinigungskräften sowie anderer Personen, denen aus bestimmten Anlässen die Aufsicht übertragen ist (z. B. GTA-Anbieter, FSJler, Verkehrshelfer), leisten wir Folge.

Gegenstände, die andere verletzen können, dürfen wir nicht mit zur Schule bringen.

Die Fenster werden nur von Erwachsenen geöffnet und geschlossen.

Wir Schüler bemühen uns um Sauberkeit und Ordnung in der Schule. Klassendienste führen wir gründlich und gewissenhaft durch.

Die Sportsachen nehmen wir wöchentlich zum Waschen mit nach Hause.

Um Unfälle zu vermeiden, toben und rennen wir nicht und werfen keine Gegenstände durch das Schulhaus.

Toiletten sind kein Spielplatz. Dort achten wir besonders auf Sauberkeit und verschwenden weder Papier noch Wasser.

Bei der Essenseinnahme achten wir auf gute Tischsitten, Ruhe und Ordnung. Wir verlassen unseren Essplatz sauber.

Handys benutzen wir nicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Wir schalten sie vollständig aus. Wir dürfen keine gespeicherten Bild- und Tonaufzeichnungen mit dem Handy in der Schule anfertigen. Verliere ich mein Handy, wird es nicht durch die Schule ersetzt.

Wir wissen, dass Drogen sowie das Rauchen im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulhof verboten sind.

Unsere Fahrräder müssen wir im Fahrradständer abstellen und sichern. Die Schule übernimmt keine Haftung. Wir schieben das Fahrrad auf dem Schulgelände, um Mitschüler nicht in Gefahr zu bringen. Ab 14.00 Uhr gelten die Fahrradregeln des Hortes.

Wir behandeln unsere Lehr- und Lernmittel pfleglich. Für mutwillige und leichtsinnig angerichtete Schäden werden wir zur Verantwortung gezogen.

Verhalten bei Gefahren

Unfälle, auch kleine Unfälle oder Verletzungen, sind sofort dem aufsichtsführenden Lehrer/Erzieher anzuzeigen. Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten sind der Schule und dem Hort zu melden.

Bei Ertönen des Alarmsignals begeben sich alle Schüler/Hortkinder und im Gebäude befindlichen Personen zum zentralen Sammelpunkt auf dem Sportplatz. Es gelten die Regeln des Notfallplans/Amoklaufs.
Über die Einhaltung der Hausordnung sind Schüler und Eltern in Kenntnis gesetzt worden.

Bei Vergehen gegen die Hausordnung werden angemessene Maßnahmen laut Schulgesetz eingeleitet. Bei mutwilligen Zerstörungen haften die Eltern. 

 

Hartenstein, 20. September 2016

 

Hausordnung.pdf